Stundung von Forderungen

Zuständig:

 Frau Oberbacher
 Erdgeschoss, Zimmer 06 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -20
 Kontaktformular
            Frau Werthmüller
 Erdgeschoss, Zimmer 06 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -28
 Kontaktformular

Da Mahnungen und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie einen Ratenzahlungs- / Stundungsantrag auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen. Der Antrag ist schriftlich beim Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr