Nachbeurkundung eines Personenstandfalls im Ausland

Zuständig:

 Frau Hacke
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -30
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Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und ihr Kind wurde im Ausland geboren? Sie haben im Ausland geheiratet oder ein Angehöriger ist im Ausland gestorben?
Oft sind Behördengänge nur mit den Originalurkunden aus dem Ausland und einer entsprechenden Übersetzung möglich. Müssen diese Urkunden dann auch noch aus der Hand gegeben werden, können neue Originale meist nur unter hohem Kosten- und Zeitaufwand wieder beschafft werden.

Um dies zu umgehen, gibt es die Möglichkeit, den Personenstandsfall in einem deutschen Register nachbeurkunden zu lassen. Sie erhalten dann deutsche Urkunden und sparen sich unter Umständen eine Menge Zeit und Geld.

Nachbeurkundet werden können nur Personenstandsfälle von Deutschen im Ausland. Ausschlaggebend ist dabei die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung und nicht zum Zeitpunkt des Ereignisses.

Zuständig für die Nachbeurkundungen ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Bei Verstorbenen das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland.
Für die Nachbeurkundung müssen Unterlagen vorgelegt werden. In jedem Fall ist die im Ausland ausgestellte Urkunde (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde) erforderlich. Sollte diese keine internationale Urkunde sein, so muss sie von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland übersetzt werden. Weiterhin sollte die Urkunde mit einer Legalisation der Deutschen Botschaft aus dem jeweiligen Staat versehen sein. Urkunden aus Ländern, die von der Legalisation befreit sind, müssen mit einer Apostille versehen werden.

Wer konkret den Antrag auf Nachbeurkundung stellen kann und welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.

Gebühren
  • Nachbeurkundung einer Geburt: 60,00 €
  • Nachbeurkundung einer Eheschließung /Lebenspartnerschaft: 50,00 €
  • Nachbeurkundung einer Eheschließung bei Auslandsbeteiligung: 70,00 €
  • Nachbeurkundung eines Sterbefalls: 40,00 €
  • Ausstellung einer Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts-/ Sterbeurkunde: je 10,00 €



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85235 Odelzhausen
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