| Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld |
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Zuständig:
Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die in Ihrem Haushalt leben. Daher müssen Sie das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt amtlich nachweisen. Zu diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist. Den erforderlichen Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie bei der Kindergeldkasse. Wenn Sie den Vordruck ausgefüllt haben, werden Ihnen die im Haushalt lebenden Kinder von der Meldebehörde bescheinigt. Diese Bescheinigung müssen Sie dann bei der Kindergeldkasse einreichen. Gebühr: 5,00 € Anfangsbuchstabe A bis K Familienkasse Deggendorf Tel. 01801/546337 Anfangsbuchstabe L bis Z Familienkasse Passau Tel. 01801/546337 Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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