Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld

Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
 Kontaktformular
            Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
 Kontaktformular

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich nur für die Kinder gezahlt werden, die in Ihrem Haushalt leben. Daher müssen Sie das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt amtlich nachweisen. Zu diesem Zweck dient die Haushaltsbescheinigung für Kindergeld, die der Familienkasse vorzulegen ist.

Den erforderlichen Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie bei der Kindergeldkasse. Wenn Sie den Vordruck ausgefüllt haben, werden Ihnen die im Haushalt lebenden Kinder von der Meldebehörde bescheinigt. Diese Bescheinigung müssen Sie dann bei der Kindergeldkasse einreichen.

Gebühr: 5,00 €

Anfangsbuchstabe A bis K
Familienkasse Deggendorf
Tel. 01801/546337

Anfangsbuchstabe L bis Z
Familienkasse Passau Tel.
01801/546337




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr