| Gastschulantrag |
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Zuständig:
Schulpflichtige Kinder der Volksschulen erfüllen ihre Vollzeitschulpflicht in der Schule, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden. Der Antrag auf Genehmigung zum Gastweisen Schulbesuch ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Eine ausführliche Begründung unter Beigabe von Nachweisen ist erforderlich. Die Gemeinde erstellt dann im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen einen Gastschulbescheid. Für die Kosten der Fahrt zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigen in der Regel selbst aufkommen. Gastschulantrag Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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