Eingetragene Lebenspartnerschaft

Zuständig:

 Frau Hacke
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -30
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Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Seit 01.08.2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.

In Bayern können seit dem 01.08.2009 Lebenspartnerschaften nicht mehr nur bei den Notaren, sondern auch bei den Standesämtern geschlossen werden.

Unterlagen für die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft
Obwohl die Begründung einer Lebenspartnerschaft keine Ehe, sondern - wie die Juristen sagen - ein "Rechtsinstitut eigener Art" ist, sind die Voraussetzungen für die Anmeldung im Wesentlichen mit denen einer Anmeldung zur Eheschließung zu vergleichen. Informieren Sie sich deshalb unter unseren Hinweisen für eine Eheschließung.

Hauptunterschied zu einer Eheschließung ist, dass sich die Begründung der Lebenspartnerschaft nach dem Recht des Staates richtet, in der sie begründet wird. Für Lebenspartnerschaften, die in Deutschland geschlossen werden, kann demnach auch nur deutsches Recht angewendet werden. Besonderheiten, die bei ausländischen Staatsangehörigen auftreten können, fallen hier weg.

Es kann aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit eines Lebenspartners aber dazu kommen, dass im Heimatland die Lebenspartnerschaft und damit auch ein eventuell geänderter Name nicht anerkannt werden, weil es in diesem Land keine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt.
So kann es z.B. vorkommen, dass eine Namensänderung dann zwar für den deutschen Rechtsbereich erklärt werden kann, der ausländische Pass würde aber immer mit dem alten Namen ausgestellt werden.

Sie sollten sich daher in jedem Fall von Ihrem zuständigen Standesamt hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und den weiteren Details beraten lassen.

Namensführung in der Lebenspartnerschaft
Die Lebenspartner können (aber sie müssen nicht) einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen für beide Partner/innen bestimmen. Es gelten auch hier die gleichen Bestimmungen wie bei der Eheschließung. Die Beispiele unter "Ehenamen, Namensführung"  können also sinngemäß herangezogen werden.

Gebühren
  • Grundgebühr für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft: 50,00 €
  • Überprüfung einer ausländischen Entscheidung durch das Standesamt: 40,00 €
  • Ausstellung einer Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: 10,00 €
  • Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: je 10,00 €
  • Stammbuch, wenn gewünscht: 25,00 €
  • Namenserklärung bei der Begründung: kostenlos
  • Namenserklärung nach der Begründung: 25,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 €
  • Vornahme der Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 70,00 €
  • Vornahme der Begründung der Lebenspartnerschaft vor einem anderen Standesamt: 40,00 €



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