Zuständig:
Wer aus dringenden Gründen (z.B. wegen Ortsabwesenheit, beruflicher Tätigkeit, körperlicher Beeinträchtigung), bei einer Wahl verhindert ist, kann bereits vorweg per Brief wählen. Die Briefwahl ist kostenlos.
Sie müssen natürlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein, um Unterlagen für die Briefwahl beantragen und erhalten zu können. Der Beweis für die Eintragung ist die Wahlbenachrichtigung, die an Sie verschickt wurde. Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen anfragen, ob Sie überhaupt im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es können Fehler in der Aufstellung des Wählerverzeichnisses als auch Pannen bei der Zustellung geschehen. Sie haben mehrere Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahl:
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen in einen Umschlag an uns zurück .(... bitte mit 55 Cent frankieren, da sonst die Annahme verweigert wird)
momentan kein Online-Antrag auf Wahlschein
- direkt in der Verwaltungsgemeinschaft
Sie können persönlich den Antrag in der Gemeindeverwaltung stellen und dort während der Öffnungszeiten sofort an Ort und Stelle wählen. Sie können dort auch Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen, wenn die auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vollmacht jeweils ausgefüllt und unterschrieben ist (maximal aber nur für vier Personen).
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
|
Vormittag |
Nachmittag |
| Montag |
8:00 - 12:00 Uhr |
|
| Dienstag |
8:00 - 12:00 Uhr
|
|
| Mittwoch |
8:00 - 12:00 Uhr
|
|
Donnerstag
|
8:00 - 12:00 Uhr
|
16:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag |
8:00 - 12:00 Uhr
|
|
|