| Ahnenforschung, Personenstandsregister |
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Zuständig:
Seit dem 1. Januar 1876 werden in Deutschland für alle Personenstandsfälle, also Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle, die in dem jeweiligen Standesamtsbezirk angefallen sind, Personenstandsregistereinträge geführt. Auch hier gilt die Regel, das Standesamt hat nur Einträge für Personenstandsfälle, die sich auf dem Gemeindegebiet ereignet haben. Ist also jemand im Krankenhaus verstorben, war auch das dortige Standesamt für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, auch wenn der Wohnsitz des Verstorbenen z.B. in Odelzhausen war. Das Standesamt Odelzhausen verwaltet auch die ehemaligen Standesämter Ebertshausen, Einsbach, Höfa, Pfaffenhofen a.d. Glonn, Sittenbach, Sulzemoos, Taxa, Weitenried und Wiedenzhausen. Gern erteilen wir Ihnen Auskunft aus den Registereinträgen, soweit es sich bei den gesuchten Personen um Sie selbst, Ihre Vorfahren oder Nachkommen handelt. Andere Personen können nur Auskünfte erhalten, wenn sie ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Urkunden und Abschriften Seit dem 01. Januar 2009 gelten für die einzelnen Register neue Aufbewahrungsvorschriften.
Urkunden können daher nur aus Registern, die in diesem Aufbewahrungszeiträumen liegen, ausgestellt werden. Für alle Fälle, die außerhalb dieser Frist liegen, können nach den archivrechtlichen Vorschriften Abschriften der Einträge erstellt werden. Gebühren
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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