Zuständig:
Meldepflicht: Im Regelfall des Inlandsumzugs, also des Auszugs aus einer Wohnung verbunden mit dem anschließenden Bezug einer neuen Wohnung im Bundesgebiet, besteht keine Abmeldepflicht mehr. In diesen Fällen ersetzt die Anmeldung für die neue Wohnung (mit anschließender Rückmeldung zwischen den Behörden) die Abmeldung der bisherigen Wohnung. Ausnahmen - Eine Abmeldepflicht besteht in folgenden Fällen:
- Abmeldung bei Auslandsumzug
Auszug aus einer Wohnung im Bundesgebiet mit anschließendem Einzug in eine Wohnung im Ausland. (Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so muss er sich auch bei gleichzeitiger Aufgabe aller Wohnungen vor einem Auslandsumzug für jede bestehende Wohnung getrennt abmelden).
- Abmeldepflicht bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen
Wenn mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bestehen und eine dieser Wohnungen wird aufgegeben, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, muss diese abgemeldet werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Für diese Sonderfälle müssen Sie wie bisher ein Abmeldeformular ausfüllen.
- Personalausweis, Pass oder Kinderausweis für alle abzumeldenden Personen.#
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
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Donnerstag
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