Anmeldung (Zuzug)
Zuständig:
| Frau Axtner Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -12 Kontaktformular |
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Frau Diller Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -11 Kontaktformular |
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Meldepflicht:
Innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen.
Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch mitbringen. Hinweis: Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert. Beim Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines Nichtverheirateten ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Grundlage für die Bestimmung der Hauptwohnung sind in erster Linie die Angaben der meldepflichtigen Person.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
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Vormittag | Nachmittag |
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
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| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
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| Donnerstag |
8:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |


