Aufenthaltsbescheinigung
Zuständig:
| Frau Axtner Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -12 Kontaktformular |
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Frau Diller Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -11 Kontaktformular |
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Die Aufenthaltsbescheinigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, aus dem Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift ersichtlich sind.
Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt und dient als Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Anschrift im Gemeindegebiet gemeldet sind bzw. dort gemeldet waren.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Daten zu Ihrer Person
- Vorname Familienname Geburtstag derzeitige Anschrift (wie in der Meldebescheinigung)
- zusätzlich die Staatsangehörigkeit, die Konfession, den Familienstand, den Geburtsort und den Geburtsnamen.
Für welche Zwecke wird die Aufenthaltsbescheinigung benötigt
Unter anderem ist eine Aufenthaltsbescheinigung bei einer Eheschließung erforderlich. Die Bescheinigung wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt und muss dem Standesbeamten vorgelegt werden bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt: 5,00 €.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
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Vormittag | Nachmittag |
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr | |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
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| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
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| Donnerstag |
8:00 - 12:00 Uhr |
16:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |


