| Straßensondernutzung |
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Zuständig:
Wenn Sie eine öffentliche Straße (einen Weg, einen Platz) über den Gebrauch zum Verkehr (Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigt werden muss. Vor allem wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen auf Verkehrsflächen einschließlich Fußgängerflächen zählen zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé, die Ausübung von Straßenkunst). Eine Sondernutzung ist auch die Benutzung des Luftraums über dem Straßenkörper (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten) oder einer privaten Zufahrt/Zugang zur Straße außerhalb des Erschließungsbereichs von Ortsdurchfahrten. Zuständigkeit: Über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entscheidet:
Unterlagen:
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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