Straßensondernutzung

Zuständig:

 Frau Bübl
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -17
 Kontaktformular

Wenn Sie eine öffentliche Straße (einen Weg, einen Platz) über den Gebrauch zum Verkehr (Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigt werden muss.
Vor allem wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen auf Verkehrsflächen einschließlich Fußgängerflächen zählen zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé, die Ausübung von Straßenkunst). Eine Sondernutzung ist auch die Benutzung des Luftraums über dem Straßenkörper (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten) oder einer privaten Zufahrt/Zugang zur Straße außerhalb des Erschließungsbereichs von Ortsdurchfahrten.

Zuständigkeit:
Über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entscheidet:
  • bei allen öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage: die Gemeinde
  • bei Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers

Unterlagen:
  • ausgefülltes Antragsformular
  • eventuell: Lageplan, Fotos, Skizzen



Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr