Sozialtarif Telekom

Zuständig:

 Frau Hacke
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -30
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           Frau Winterholler
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -22
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Ermäßigung der Telefongebühren
Die Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für Verbindungen im Netz der Telekom. Der Sozialtarif ist nur mit bestimmten Spezialtarifen der Telekom kombinierbar.

Der Sozialtarif gilt für City-, Deutschland- und Auslandsverbindungen der Telekom sowie für Verbindungen der Telekom zu nationalen Teilnehmerrufnummern mit der Zugangskennzahl 032, sofern diese Verbindungen der Telekom vom Anschluss des Kunden hergestellt werden.

Der Sozialtarif gilt nicht für Auslandsverbindungen, die mit dem Spezialtarif Country Select abgerechnet werden, für Verbindungen der Telekom zu speziellen Diensten mit internationaler Zugangskennzahl und für Forderungen Dritter (z.B. Call by Call).

Jeder berechtigte Kunde erhält nur eine soziale Vergünstigung. Der Sozialtarif wird nicht für Anschlüsse vereinbart, für die bereits eine anderweitige soziale Vergünstigung der Telekom gewährt wird.
Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.

Voraussetzungen
Für die Überlassung des Sozialtarifs muss ein gesonderter Auftrag erteilt und eine der folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Die soziale Vergünstigung von monatlich 6,94 € netto (brutto 8,26 €) erhalten Sie, wenn Sie
•    durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
(Nachweise: Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF)

•    Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten
(Nachweis: aktueller BaföG-Bescheid)
Die soziale Vergünstigung von monatlich 8,72 € netto (brutto 10,38 €) erhalten Sie aufgrund einer Behinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent)
(Nachweise: Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF)

Diese Beträge stellen die Höchstbeträge für die Ermäßigung dar. Für die Grundgebühr und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.

Ablauf
Um den Sozialtarif in Auftrag zu geben, laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif  herunter und senden ihn ausgefüllt an die Adresse:

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

oder Sie geben ihn an einer Telekom-Servicestelle in Ihrer Wohnortnähe ab, die eine Weiterleitung an die Deutsche Telekom AG veranlasst (auch hier bitte alle erforderlichen Nachweise vorlegen).

Antragsformulare sind auch bei den Telekom-Servicestellen oder bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen (Erdgeschoss Zimmer 03) erhältlich.

Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen. Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet.
Bei einem neuen Anschluss gilt – rechtzeitige Auftragserteilung vorausgesetzt – die Vergünstigung ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Anschlusses. Wenn Sie bereits einen Anschluss besitzen, wird Ihnen die Bereitstellung des Sozialtarifs mitgeteilt. Die Vergünstigung wird nicht rückwirkend gewährt.

Sie sind verpflichtet Änderungen der Voraussetzungen für den Sozialtarif unverzüglich der Telekom mitzuteilen.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
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