| Namensänderung |
|
Zuständig:
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Namenänderungen. Beim Standesamt können bei Vorliegen aller Voraussetzungen folgende Erklärungen abgegeben werden:
Der Vor- und Familienname eines deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine andere Möglichkeit (z.B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt) nicht besteht. In solchen Fällen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Namensänderungsbehörde in Verbindung. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Dachau haben, ist das Landratsamt Dachau für Sie zuständig (Tel. 08131 – 74–0). Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vor der Antragstellung vom Standesamt beraten zu lassen. Für jede Namensänderung sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Welche für Ihren Einzelfall notwendig sind, bitten wir vorab mit dem Standesamt zu klären. Gebühren Kostenlos sind lediglich die Ehenamensbestimmung bei der Eheschließung, die erstmalige Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes und die Namensänderungen nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|