| Melderegisterauskunft |
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Zuständig:
Einfache Melderegisterauskunft (§ 32 Abs. 1 MG): Einfache Auskunft über einzelne bestimmte Einwohner oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 32 Abs. 2 MG): Erweiterte Auskunft über einen einzelnen bestimmten Einwohner bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses des Antragstellers. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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