Kinderreisepass

Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
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 Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
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Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Beantragung:
Antragsteller sind die Eltern (bitte Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

Hinweis:
Kinder müssen bei der Antragstellung mit anwesend sein.

Erforderliche Unterlagen:
  • Geburtsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch
  • 1 Passfoto, Größe: 35 x 45 mm, biometriegeeignet, aus neuester Zeit!
  • Körpergröße und Augenfarbe des Kindes

Gültigkeitsdauer:
Sechs Jahre, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
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 Donnerstag 
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 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr